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Eine Beteiligung an den vielfach kritisierten Angriffen mit Spyware wie Pegasus auch auf Oppositionelle, Bürgerrechtler und Anwälte in EU-Mitgliedsstaaten wird von der EU-Kommission abgestritten. Allerdings wird der Einsatz von Spyware-Technologien durch nationale Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden von der Kommission als wirksames und notwendiges Instrument der Strafverfolgung angesehen, um Sicherheit und Recht im digitalen Zeitalter zu gewährleisten. Die Zuständigkeit wird zunächst bei den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten gesehen, könne aber auch „Gegenstand der Überwachung und Kontrolle durch die Kommission sein“. Über die jüngsten Spyware-Skandale in Ungarn, Polen, Spanien und Griechenland gibt es von Seiten der Kommission kaum Informationen.

Den vollständigen Artikel finden Sie hier:

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