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Für die meisten Produkte im Smart Home und im Internet der Dinge kann beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ab sofort ein IT-Sicherheitskennzeichen beantragt werden. Mit dem freiwilligen Aufkleber will das BSI für eine bessere Orientierung auf dem Verbrauchermarkt sorgen und einen Beitrag zu einer informierten Kaufentscheidung bei IT-Produkten leisten, gestützt auf den vom BSI mit vorangetriebenen Sicherheitsstandard ETSI EN 303 645 des Europäischen Instituts für Telekommunikationsnormen. Somit soll die Sicherheit im Smart Home und im IoT einfacher kontrollierbar werden. Zu den verpflichtend umzusetzenden Sicherheitsanforderungen zählen sichere Authentisierungsmechanismen, ein angemessenes Update- und Schwachstellen-Management wie auch die Abschirmung der Kommunikation beispielsweise durch Verschlüsselung.
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Obwohl das Informationssystem von Frankreichs Nachrichtenagentur AFP Opfer eines Cyberangriffs wurde, läuft die Berichterstattung weiter. Entdeckt wurde die Attacke, die in Teilen auch die Übertragungstechnik zu den Kunden betraf, bereits am vergangenen Freitag. Unterstützt durch die Expertise der nationalen Behörde für Informationssicherheit (ANSSI) kümmert sich die technische Abteilung der AFP um den Verfall. Die für
Opfer eines Cyberangriffs wurde der russische Antivirenhersteller Dr. Web, woraufhin das Unternehmen gemäß Notfallprotokoll alle Ressourcen vom Netz trennte, auch die für die Auslieferung von Signatur-Updates zuständigen Server. Da die Attacke rechtzeitig unterbunden werden konnte, sollen die Systeme der Nutzer der Antivirensoftware nicht betroffen sein. Mit einer eigenen Analysesoftware wurde der Vorfall untersucht und die
Die vom Chaos Computer Club (CCC) bei der Kreditvermittlung von Check24 und bei Verivox aufgedeckten massiven Datenlecks sind laut Mitteilung beider Unternehmen inzwischen geschlossen worden, ohne dass unbefugte Zugriffe – mit Ausnahme des Zugriffs von CCC – festgestellt werden konnten. Somit kann davon ausgegangen werden, dass für die jeweiligen Kunden kein Schaden entstanden ist. Die
Obwohl die Deutsche Flugsicherung von Hackern angegriffen wurde, ist die Sicherheit im Luftverkehr nach wie vor in vollem Umfang gewährleistet, da von der Attacke lediglich die „administrative IT-Infrastruktur“, also die Bürokommunikation der DFS GmbH, betroffen ist. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wurde über den IT-Sicherheitsvorfall informiert, ist in die Bearbeitung des Vorfalls